Bin ich es geworden?
Eine Wohnung suchen? Klingt leichter als es ist. Doch immer wieder stolpert man über einen sehr wichtigen und bestimmenden Faktor in der Wohnungssuche: der Vermieter.
Eine lange Liebesgeschichte beginnt.

Von Teresita Schwarzacher
Der erste Blick
Maria will mit ihren Mann ausziehen, sucht im Internet, findet eine super Wohnung und will sie unbedingt haben. Ein Termin für eine Besichtigung ist schnell gemacht und schon ist sie am Weg zur Wohnung.
Die Besichtigung läuft gut und sie will die Wohnung unbedingt haben. Aber der Makler erzählt, dass sie keine Haustiere haben darf, nicht rauchen darf usw. Maria ist leicht verunsichert und überlegt es sich lieber zweimal, ob sie in dieser Wohnung mit diesem Vermieter leben möchte. Jedoch hat sie sich sofort verliebt. So eine bekomme ich nicht wieder - vor allem nicht um diesen Preis in dieser Gegend, denkt sich Maria.
Welche Anforderungen kann der Vermieter stellen? Und wo liegen seine Grenzen?
Der zweite Blick

Mehr als 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung greift täglich zur Zigarette. Das ist fast ein Drittel. Natürlich möchten diese Menschen auch in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Oft ist aber der Vermieter nicht sonderlich begeistert über den grauen Dunst und verbietet es schon bevor die neuen Mieter eingezogen sind oder schreibt es gleich in die Anzeige.
Aber im österreichischen Mietrecht ist es nicht verankert, dass man in privaten Räumen den grauen Dunst vermeiden soll. Also kann der Vermieter es nicht verbieten, dass in der Wohnung geraucht wird. Jedoch kann es in den Mietvertrag genommen werden, und in diesem Fall ist das Rauchverbot verbindlich für den Anwärter.

Der dritte Blick

Wer arbeitet bekommt immer am Ende des Monats seinen Lohn- bzw. Gehaltszettel von seinem Vorgesetzten überreicht. Fast alle Vermieter verlangen von den Bewerbern einen Einkommensnachweis in Form eines Lohnzettels, um sich selbst abzusichern, dass der Interessent auch in der Lage ist, die Mietkosten monatlich zu bezahlen.
Da viele Vermieter sehr viel Geld investieren, z.B.: für eine Renovierung der Wohnung, möchten sie sicher sein, dass sie das Geld wieder durch die Miete zurück bekommen.

Der vierte Blick

Mehr als 50 Prozent der Einwohner in Österreich genießen die Gesellschaft eines Vierbeiners. Egal ob Hund oder Katze, das Tier gehört zur Familie und zieht auch, wenn nötig, mit um. Aber kann der Vermieter Haustiere komplett verbieten?
Nein, auch wenn der Vermieter verbietet, dass man ein Haustier haltet, ist es im Mietrecht nicht verankert, dass er Haustiere verbieten kann.
Dennoch möchten manche Vermieter explizit nicht, dass Haustiere gehalten werden. Manche schreiben es auch in den Mietvertrag hinein. Besonders häufig ist das der Fall bei gänzlich neu renovierten Wohnungen.

Der Antrag
Endlich hat Maria sich entschieden: Sie wird in zwei Wochen in ihre Traumwohnung einziehen. Nach beschwerlichen und eher anstrengenden Tagen hat sich der Vermieter doch zum Guten gewendet. Sie ist guter Dinge und hat schon die erste Kiste eingepackt.
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Tilda